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Denkschrift der badischen Notare an die badischen Kammern : Den Gesetzentwurf über die Verwaltung der Rechtspolizei vom 7. Februar 1863 betr.

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Katalogangaben
MedienartE-Book [E-Book]
Titel Denkschrift der badischen Notare an die badischen Kammern : Den Gesetzentwurf über die Verwaltung der Rechtspolizei vom 7. Februar 1863 betr.
VeröffentlichungHerstellung : Freiburg im Breisgau : Poppen, [Ca. 1863]
Umfang / Format 19 Seiten , 7 S.
Anmerkungen BLB Karlsruhe: O42 B 62,32,10
Karlsruhe
Badische Landesbibliothek
SekundärausgabeOnline-Ausg.
UmfangOnline-Ressource
SpracheDeutsch
Nummer746233741 (ID-Nr. OCLC)
urn:nbn:de:bsz:31-15878 (Uniform Resource Name (URN))
1650960468 (K10Plus-Nummer)
Weitere AusgabeErscheint auch als Druck-Ausgabe: Denkschrift der badischen Notare an die badischen Kammern : Den Gesetzentwurf über die Verwaltung der Rechtspolizei vom 7. Februar 1863 betr.. - Freiburg im Breisgau, [Ca. 1863]
Schriftenreihe (Digitale Sammlungen der Badischen Landesbibliothek)
(Digitale Sammlungen der Badischen Landesbibliothek / Drucke)
Weitere AngabenComputermedium, Farbe: mehrfarbig
Computermedium, Vorgänger: Original
Computermedium, Komprimierungsgrad: unkomprimiert
Computermedium, Konvertierungsqualität: Zugang für Nutzer
Erläuterungen04.07.11/Digi
Enthaltenes Werk"Euer Excellenz! Die Grundwahrheit, daß in der möglichst absoluten Sonderung der einzelnen Zweige ... die ... Trennung der Justiz und Administration wurde deshalb ... begrüßt ... reinen Notariats ..." unterzeichnet: Carlsruhe, den 20. November 1862. Aus Auftrag des allgemeinen Vereins der Großherzogl. Badischen Notare: (gez.) Eisinger. Otto Langer. H. Pezold. F. Stevin. C. Walter

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